Inhalt * Akupunktur * Homöopathie * Manuelle Medizin / Chirotherapie * Neuraltherapie * Sportmedizin |
Traditionelle chinesische Medizin (TCM)Wie Sie unschwer an der Seite meiner Praxis erkennen können, liegt mir dieser Fachbereich in den letzten Jahrzehnten besonders am Herzen. Und im Laufe der Zeit konnte ich nicht nur ein nicht unerhebliches Maß an Erfahrung sammeln, sondern auch die ein oder andere Qualifikation / Funktion erwerben, über die ich mich sehr freue.So war ich beispielsweise als einer von 107 Vortragenden weltweit (siehe Book of Abstracts) bei der WHO in Peking im Dezember 2024 zur 2024 International Conference on Traditional Medicine eingeladen. Akupunktur / MoxibustionDie meisten Gründe, warum Patienten zur Behandlung mit Akupunktur / TCM kommen sind so oder so nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.Hierzu gehören beispielsweise: In diesen Fällen darf die Akupunktur so oder so nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Letztlich spielt es dann bei den Kosten letztlich die Rolle, wie kompetent die Akupunktur durchgeführt wird und was sie in der Summe kostet. Hinweis: 10 Akupunktursitzungen sind in zwei besonderen Fällen regelhaft über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar. Die Behandlung hat dann innerhalb von maximal 6 Wochen stattzufinden. Der Kassenarzt muß über eine Basisqualifikation in der Akupunktur verfügen.: * Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule von mindestens 6 Monaten * Chronische Schmerzen des Kniegelenkes von mindestens 6 Monaten Die Angaben des Patienten zur Beschwerdedauer von mindestens 6 Monaten sind nicht ausreichend, sie müssen vom behandelnden Arzt nachgewiesen werden. KräutertherapieChinesische Arzneimittel sind meines Wissen so und so keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Manche Kassen haben jedoch Kulanzregeln.TuinaTuinabehandlungen sind meines Wissen ebenfalls so und so keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.Qigong, Taiji und YijinHier ist zwar ein Modellprojekt in Planung, aber derzeit sind alle drei meines Wissen ebenfalls so und so keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. |
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HomöopathieZusatzbezeichnung HomöopathieDie Zusatzbezeichnung Homöopathie habe ich vor einigen Jahrzehnten als reguläre Bezeichnung von der Bayerischen Landesärztekammer erworben und regelmäßig verwendet. Mittelweile wurde sie während der Amtszeit von Bundesminister Lauterbach, meines Wissens nach, bundesweit abgeschafft.Homöopathische BehandlungNachdem die Homöopathie meines Wissens in der öffentlichen Diskussion als wirkungslos eingestuft wurde und es auch keine Möglichkeit für junge Ärzte mehr gibt, sie als Zusatzbezeichnung zu erwerben, ist ihre Abrechnung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen undenkbar. Ob Krankenkassen ab dem Jahr 2025 Ausnahmeregelungen haben, entzieht sich meiner Kenntnis.Homöopathische BehandlungSind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es könnte aber Kulanzregelungen geben. |
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Manuelle Medizin / ChirotherapieBlockierungen sind ein häufiges PhänomenMeines Wissens ist das zweimalige Lösen von Blockierungen der Gelenke, beispielsweise an der Handwurzel, Teil der kassenärztlichen Leistungen. Was tun wenn es dreimal auftritt? |
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NeuraltherapieBei der Neuraltherapie (Segmenttherapie) werden Lokalanästhetika verwendet. Ihre Injektion ist Bestandteil der kassenärzlichen Leistungen und wird meines Wissen je nach Fachgruppe ggf. auch seperat vergütet.Aber gerade Störfelder sind wichtigBeachten Sie aber: Beschränkt sich die Anwendung der Injektion nicht auf den Bereich der Beschwerden (Segmenttherapie), sondern wird im Rahmen einer Störfeldtherapie (auch: Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) vorgenommen, handelt es sich um eine Selbstzahler-Leistung. Denn: Die Wirkung gilt als wissenschaftlich nicht belegt.(Siehe: https://www.tk.de/techniker/krankheit-und-behandlungen/erkrankungen/behandlungen-und-medizin/alternativ-heilen/neuraltherapie-nadel-mit-grosser-wirkung-2016246 - abgerufen am 20.12.2024 17:55 - Hier in Kopie) kursiv: Zitat aus der Seite der TK |
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SportmedizinIch war 2 Jahrzehnte lang Taekwondo-Verbandsarzt. Zu meinen Aufgaben zählte auch die Betreuung der deutschen Nationalmannschaft. Bei meinem Ausscheiden wurde mir dafür die goldenen Ehrennadel des Sportverbandes verliehen. Darüber freute ich mich sehr, nicht wegen der Nadel, sondern weil die Ehrung der Zufriendenheit der Sportler mit meiner Arbeit Ausdruck verlieh.Zudem habe ich über zehn Jahre lang für den Bayerischen Sportärzteverband Weiterbildungen zur Erlangung der Bezeichnung SPORTMEDIZIN geleitet. Die Sportmedizin hat zwei große Bereiche: PräventionHierzu zählen die Leistungsuntersuchungen von Sportkadern, die Erkennung leistungsmindernder Faktoren, die Vorbeugung des Auftretens überlastungesbedingter Einschränkungen wie Übertraining, Gelenk- und Muskelbeschwerden, Dysbalancen sowohl das Skelett, als auch Stoffwechsel und Psyche betreffend, sowie dopingfreie und damit oft alternative Behandlungen bei Leistungssportlern u. v. a. m..Verletzung, ÜberlastungSportverletzungen kommen immer wieder vor und beeiträchtigen die Leistungssportler erheblich mehr als Normalpersonen. Ein Leistungssportler kann nicht einfach mal 6 oder 8 Wochen mit dem Training aussetzen. Sie/er ist darauf angewiesen, daß die Verletzung zumindest soweit im Griff ist, daß sie möglichst geringe Einschränkungen im Trainingsalltag macht. Hier fordert jede Situation, sei es vor, während oder nach einem Wettkampf, in der Wettkampfsaison, oder auch im normalen Trainingsalltag etc. die Erfahrung des Sportarztes.Ein anderes, aber auch wichtiges Kapitel sind Sportschäden, die es gilt zu vermeiden oder, sofern bereits aufgetreten wieder in Vergessenheit zu bringen, ohne die Leistungsfähigkeit für die Zeit der Behandlung unnötig stark einzuschränken. Beides ist schon allein deshalb eine ärtzliche Herausforderung, weil Sportler darauf angewiesen sind, ihren Körper endgradig stark und damit maximal zu belasten. Einzelne sportärztliche Tätigkeiten sind Leistungen der gesetzlichen Kassenleistungen, wie beispielsweise das Anfertigen einer Röntgenaufnahme nach einer Verletzung des Sprunggelenks beim Fußball. Ausnahmen sind hierbei Profispieler, oder Spieler in höheren Amateurligen, die dafür berufsgenossenschaftlich versichert sind. Bereits bestimmte, in meinen Augen wichtige, abschwellende Medikamente sind bei kassenärztlicher Regel-Behandlung keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. NACH OBEN |